Der Nationalrat hat, wie bereits zuvor der Ständerat, einer Erweiterung der Kompetenzen für Familienstiftungen in der Schweiz zugestimmt. Sie sollen künftig auch in der Nachlass- und Vermögensplanung aktiv sein können.

Bisher ist der Zweck der Schweizer Familienstiftung gesetzlich auf nur wenige Leistungsmöglichkeiten beschränkt. Das bezieht sich auf Erziehung, Ausstattung und Unterstützung von Familienangehörigen oder für Ähnliches. Reine Unterhalts- oder Genussstiftungen sind hingegen unzulässig. Doch das soll sich nun ändern.

Der Nationalrat hat mit 116 zu 68 Stimmen bei drei Enthaltungen einer Motion zugestimmt, die fordert, dass die Kompetenzen von Familienstiftungen ausgeweitet werden sollen, wie die Nachrichtenagentur «SDA» am Dienstag berichtet. Da auch der Ständerat bereits dem Vorstoss zugestimmt hat, geht die Motion nun zur Umsetzung an den Bundesrat.

Ausweichen auf ausländische Stiftungen

Eingereicht wurde die Motion vom Aargauer FDP-Ständerat Thierry Burkart. In seiner Argumentation verwies der Liberale auf Stiftungen nach Liechtensteiner Recht oder britische Trusts. Viele Schweizer Familien würden auf ausländische Stiftungen ausweichen, wenn sie einen Nachlass «dosiert» an Nachkommen weitergeben wollten. Das Schweizer Verbot von Unterhaltsstiftungen sei aus der Zeit gefallen und müsse aufgehoben werden.

Die Gegenstimmen bei der Abstimmung kamen aus den Fraktionen der SP-, der Grünen- und der GLP.

Trust-Initiative abgelehnt

Abgelehnt wurde vom Nationalrat hingegen eine parlamentarische Initiative zur Einführung von Trusts im Schweizer Rechtssystem.

Der Bundesrat hatte sowohl die Motion als auch die Trust-Initiative abgelehnt. Dabei spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle. Das Verbot von reinen Unterhaltsstiftungen könne nicht isoliert und ohne weitere Anpassungen aufgehoben werden. Das könne nur im Rahmen einer umfassenden Revision des Stiftungsrechts vollzogen werden.

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