Hanno Berger, der Anwalt, der als eine Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal in Deutschland gilt, ist mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Damit hat er zumindest bei einer seiner zwei Verurteilungen alle Rechtsmittel ausgeschöpft.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde von Hanno Berger nicht zur Entscheidung angenommen, wie unter anderem das «Handelsblatt» (Artikel bezahlpflichtig) am Dienstag berichtete.

Berger, der sich jahrelang in der Schweiz dem Zugriff der deutschen Justiz entzogen hatte, wurde im Dezember 2022 von einem Gericht in Bonn wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt.

Weitere Klage noch nicht rechtskräftig

Das Urteil war auch im vergangenen Herbst vom Bundesgerichtshof (BGH) nicht zu einer Revision angenommen worden. Dagegen hatte sich die nun gescheiterte Verfassungsbeschwerde von Berger gerichtet. Damit sind Bergers Rechtsmittel in diesem Fall in Deutschland erschöpft. Es bliebe nur noch die Möglichkeit einer Klage vor den Europäischen Gerichthof für Menschenrechte in Strassburg, heisst es weiter.

Zudem wurde Berger wegen anderer Cum-Ex-Fälle im Mai 2023 vom Landgericht Wiesbaden zu eine weiteren Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von der Rechtslücke zum Straftatbestand

Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien mit und ohne Dividendenansprüche zwischen Investoren hin- und hergeschoben und dann unberechtigte Steuerrückforderungen an die Finanzämter gestellt. Der Steuerschaden in Deutschland wird auf mindestens zehn Milliarden Euro geschätzt. Die Rechtslücke wurde erst 2012 geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass diese Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

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