Am Montag ist bereits die zweite Klage von Aktionärinnen und Aktionären der Credit Suisse deponiert worden. Die Kläger wehren sich gegen den tiefen Preis, den die UBS für die Übernahme der Grossbank gezahlt hat.

Die Westschweizer Firma Legalpass hat unter dem Titel «Credit US» ihre Musterklage an das Zürich Handelsgericht weitergeleitet. Die Klage, der sich nach Angaben von Legalpass innert zwei Monaten mehr als 3’000 Aktionäre der Credit Suisse (CS) angeschlossen haben, war bereits am 10. August abgeschlossen worden.

Auf das Fusionsgesetz berufen

Legalpass folgt mit der Eingabe auf den Schweizerischen Anlegerschutzerverein (SASV), der am Montag ebenfalls eine Klage beim Zürcher Handelsgericht deponierte. Der SAV vertritt seinerseits mehr als 500 CS-Aktionäre. Die Sammelkläger verlangen eine Entschädigung für Verluste, die ihnen durch die Übernahme der CS entstanden sind.

Insbesondere wollen sie das Umtauschverhältnis von UBS- zu CS-Aktien bei der Übernahme gerichtlich überprüfen lassen. Dies nach Artikel 105 des Fusionsgesetzes (FusG). Die UBS zahlte bei der Zwangsübernahme im vergangenen März 3 Milliarden Dollar für das ausstehende Aktienkapital der kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehenden Konkurrentin, während diese an der Börse noch rund das Zweieinhalbfache wert gewesen war.

Die Legalpass-Eingabe wird von der Zürcher Anwaltskanzlei Baumgartner Mächler vertreten.

Für verrückt erklärt

«Der Zuspruch für unsere Aktion war wirklich unglaublich. Wir sind sehr glücklich und stolz auf den Weg, den wir zurückgelegt haben», kommentierte Philippe Grivat, Mitbegründer von Legalpass. Bei der Gründung von der Sammeklage, die ein Novum in der Schweiz darstellt, seien er und sein Team oft für verrückt erklärt worden, so der Romand. «Aber heute zeigt das Ergebnis, dass es richtig war, trotz aller Kritik an unser Projekt zu glauben.»

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